Mikrozensus – jährliche statistische Datenerhebung auch im Amt Rantzau
Wie in jedem Jahr, findet auch im Jahr 2025 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein eine Datenerhebung durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder statt.
Dabei werden von einem Prozent der Bevölkerung Daten z. B. zur Erwerbstätigkeit und zu den Lebensumständen erhoben. Der Gesetzgeber hat für diese Erhebung, dem sogenannten Mikrozensus, eine Auskunftspflicht festgelegt (MZG 2016).
Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2025. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Haushaltes der Gemeinden des Amtes Rantzau zum (telefonischen) Interview ausgewählt werden können.
Mit der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt, die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten und besonders zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet worden sind. Die Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und sind zur Erfassung der Daten u. a. mit Laptops ausgestattet.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Weiterführende Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie unter: https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/private-haushalte-familien-erwerbstaetige-mikrozensus/erhebungsinformationen-haushaltstatistiken/mikrozensus
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